Auf dem Mobiltelefon von H.________ wurde eine Snap-Chat-Konversation sichergestellt, worin H.________ schrieb, es sei wichtig, dass eine deutschsprachige Person beim Raubüberfall anwesend sei und dafür nur «K.________» oder «M.________» in Frage kommen. «M.________» hat daraufhin geantwortet, dass er beschäftigt sei und deshalb «K.________» gefragt werden soll. H.________ sagte zudem aus, der Beschuldigte habe für ihn Texte übersetzt, welche H.________ für die Kommunikation mit den späteren Opfern verwendet habe. Der Beschuldigte habe gewusst, dass es darum gehe, Geld zu machen (Einvernahme vom 20.07.2021, S. 10 Z. 425).