3 Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschwerdeführer vor, an den beiden Raubüberfällen vom 5. und 26. Juni 2021 in Nidau beteiligt gewesen zu sein. Er soll der Person, welche hinter dem Instagramprofil «I.________» steht (H.________), die Texte und Nachrichten aus dem Französischen ins Deutsche übersetzt haben, damit dieser mit den beiden Opfern über Instagram in Kontakt treten konnte. Weiter soll er die Kameraausrüstung des ersten Opfers für CHF 850.00 an einen Bekannten weiterverkauft haben. 4.3 Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, für H._____