selbst als er am Boden lag und sich nicht mehr wehren konnte. Auch ihm wurden seine Kameraausrüstung sowie sein Mobiltelefon weggenommen. In sachverhaltsmässiger Hinsicht lässt sich die Ausgangslage wie folgt umschreiben (vgl. u.a. den Anzeigerapport der Kantonspolizei vom 13. Oktober 2021; Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 13. Oktober 2021): Der erste Vorfall vom 5. Juni 2021 ereignete sich auf dem Fussweg bei der Seematte in Nidau zum Nachteil von D.________. Dieser habe sich über Instagram mit einer ihm unbekannten Person verabredet, um einen Videoclip zu drehen.