2 4. 4.1 Die Untersuchungshaft setzt gemäss Art. 221 Abs. 1 StPO zunächst voraus, dass im Sinne eines allgemeinen Haftgrundes ein dringender Tatverdacht der Begehung eines Verbrechens oder Vergehens besteht. 4.2 Gemäss Anzeigerapport der Kantonspolizei vom 13. Oktober 2021 kam es im Juni 2021 in Nidau zu zwei Raubüberfällen mit ähnlichem modus operandi. Über die Applikation Instagram nahm eine Person jeweils mit einem Videoclip-Produzenten Kontakt auf, um ein Treffen zu vereinbaren.