Im vorliegenden Haftverfahren stützt sich die Staatsanwaltschaft schwergewichtig auf die ausstehende Rechtshilfe als geplante Ermittlungshandlung, aus welcher sich wiederum kollusionsanfällige Untersuchungsansätze ergeben könnten - die Dauer der Inhaftierung hing folglich aus Sicht der Staatsanwaltschaft massgeblich davon ab, bis wann die «ANOM»- Daten eintreffen. Unter dem Eindruck des sich in den Haftakten befindlichen Rechtshilfeersuchens in Strafsachen vom 31. August 2021 und des Übersetzungsauftrags gleichen Datums sowie des Umstands, dass ersteres am 2. September