16 Unbesehen davon ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebots von Amtes wegen festzustellen und im Dispositiv festzuhalten. Im vorliegenden Haftverfahren stützt sich die Staatsanwaltschaft schwergewichtig auf die ausstehende Rechtshilfe als geplante Ermittlungshandlung, aus welcher sich wiederum kollusionsanfällige Untersuchungsansätze ergeben könnten - die Dauer der Inhaftierung hing folglich aus Sicht der Staatsanwaltschaft massgeblich davon ab, bis wann die «ANOM»- Daten eintreffen.