Am 19. Juli 2021 habe sie auf Nachfrage bei Europol eine sogenannte JID für «ANOM» erhältlich gemacht. Erst am 2. September 2021 sei ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft habe folglich 45 Tage verstreichen lassen. Es würden dafür von der Staatsanwaltschaft weder sachliche Gründe für die Verfahrensverzögerung geltend gemacht noch seien ebensolche ersichtlich. Es handle sich demzufolge um eine unbegründete Verfahrensverzögerung, welche von der Staatsanwaltschaft zu vertreten sei.