15 8. Verletzung des Beschleunigungsgebots 8.1 In prozessualer Hinsicht rügt der Beschwerdeführer darüber hinaus eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen (u.a. mit Hinweise auf Art. 5 Abs. 2 StPO), was nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung zur sofortigen Haftentlassung führen müsse. Die Staatsanwaltschaft habe seit dem 7. Juni 2021 Kenntnis vom Betriebssystem «ANOM». Am 19. Juli 2021 habe sie auf Nachfrage bei Europol eine sogenannte JID für «ANOM» erhältlich gemacht.