Abgesehen vom Rechtshilfegesuch fehlt überhaupt ein Hinweis der Staatsanwaltschaft auf eine konkrete Ermittlungshandlung, welche noch kollusionsanfällig wäre. Mit Blick auf eine mögliche Verkürzung der Haft bestehen aus diesem Grund auch keine Anhaltspunkte auf konkrete Ermittlungshandlungen, welche innert den nächsten Wochen noch vorgenommen werden könnten.