14 hin, dass auch die «ANOM»-Handys erst ab diesem Zeitpunkt verwendet wurden. Gestützt auf das unwiderlegte Geständnis von C.________ (40 bis 100 Kilogramm Marihuana von Mitte 2020 bis Ende Jahr) und die Akten bestehen keine Hinweise dafür, dass im Jahr 2020 Drogenhandel mit einer weit grösseren Menge betrieben wurde, so dass er neben den bereits bekannten Mengen vor dem Hintergrund der unabsehbaren Dauer des Rechtshilfeverfahrens hinreichend ins Gewicht fallen würde.