Rechtshilfeersuchen Betreffend die beweismitteltechnische Bedeutung des Rechtshilfeersuchens an die USA für das vorliegende Verfahren wurde bereits festgehalten, dass im Zusammenhang mit dem Marihuana-Handel im Jahr 2021, für welchen ein dringender Tatverdacht besteht, die Ermittlungen bereits weit fortgeschritten, wesentliche Erkenntnisse mithin nicht mehr zu erwarten sind. Aufgrund der Tatsache, dass dem Beschwerdeführer eine JID zugewiesen werden konnte, ist die Wahrscheinlichkeit zwar hoch, dass er mittels der Messenger-App «ANOM» Nachrichten betreffend Drogenhandel versandte und dass sich daraus weitere Erkenntnisse ergeben könn-