ausserdem seien die USA betreffend «ANOM»-Handys mittlerweile mit einer grossen Anzahl an Auskunftsgesuchen konfrontiert, was ein solches Verfahren ebenfalls in die Länge ziehen könne. Die Staatsanwaltschaft brachte der Beschwerdekammer darauf mit Stellungnahme vom 9. November 2021 zur Kenntnis, am 20. September 2021 sei der Kantonspolizei Bern durch die zuständige Verbindungsperson bei der Bundeskriminalpolizei mitgeteilt worden, dass das FBI eine Antwort auf das konkret gestellte Rechtshilfeersuchen innert 2 bis 3 Wochen angekündigt habe, d.h. bis ca. Mitte Oktober 2021.