Mit Schreiben vom 8. November 2021 brachte die Beschwerdekammer den Parteien die Aktennotiz vom 5. November 2021 betreffend die Auskunft eines Mitarbeiters des Bundesamts für Justiz, Internationale Rechtshilfe, zur Kenntnis, wonach Rechtshilfeersuchen an die USA betreffend «ANOM»-Daten normalerweise länger als vier Monate in Anspruch nehmen; ausserdem seien die USA betreffend «ANOM»-Handys mittlerweile mit einer grossen Anzahl an Auskunftsgesuchen konfrontiert, was ein solches Verfahren ebenfalls in die Länge ziehen könne.