5.4 Dauer des Rechtshilfeverfahrens Betreffend das Rechtshilfeersuchen an die USA bestehen weitere Problemfelder. Gemäss Rechtshilfeführer nehmen Rechtshilfegesuche in Strafsachen an die USA zwischen 2 und 12 Monate in Anspruch, bis eine Antwort eintrifft. Mit Schreiben vom 8. November 2021 brachte die Beschwerdekammer den Parteien die Aktennotiz vom 5. November 2021 betreffend die Auskunft eines Mitarbeiters des Bundesamts für Justiz, Internationale Rechtshilfe, zur Kenntnis, wonach Rechtshilfeersuchen an die USA betreffend «ANOM»-Daten normalerweise länger als vier Monate in Anspruch nehmen;