Wie die Staatsanwaltschaft zu Recht geltend macht, gilt gegenüber den USA das Vertrauensprinzip (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_408/2007 vom 21. Dezember 2007 E. 2.2) und ist ohne Vorliegen der betreffenden «ANOM»-Daten nicht abschliessend zu beurteilen, ob diese als Beweismittel verwertbar sind. Unklar bleibt, ob aus den «ANOM»-Daten dereinst überhaupt ersichtlich sein wird, ob diese gemäss US-Recht rechtmässig erhoben wurden.