In Angelegenheiten internationaler Rechtshilfe gelte daher das Vertrauensprinzip, wonach das völkerrechtskonforme Verhalten der USA vermutet werde (mit Hinweis auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung). Im Europäischen Kontext sei es entsprechend gerade erst im September 2021 zur ersten rechtskräftigen Verurteilung in Österreich aufgrund von «ANOM»-Daten aus den USA gekommen. Im Übrigen sei auch der Schweizer Rechtsordnung nicht fremd, dass Strafverfolgungsbehörden durch täuschendes Verhalten zu Personen Kontakte knüpften mit dem Ziel, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und in ein kriminelles Umfeld einzudringen (mit