Die Staatsanwaltschaft hat auch im vorliegenden Haftverfahren (abgesehen vom Rechtshilfegesuch) keine neuen Ermittlungsansätze präsentiert, obschon vom 5. Oktober 2021 bis zur Stellungnahme am 1. November 2021 wieder einige Zeit zur Verarbeitung und Gegenüberstellung der Erkenntnisse aus der Einvernahme vom 5. Oktober 2021 vergangen ist. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Kollusionsgefahr nach Gewährung der vollständigen Akteneinsicht massgeblich sinkt, mithin ist der Verteidigung beizupflichten, dass das Untersuchungsverfahren zumindest anhand der noch geplanten Untersuchungshandlungen kurz vor dem Abschluss steht,