sein Fahrzeug inkl. Abstellplatz als Drogendepot zur Verfügung stellte. Diesbezüglich ist das Kollusionsinteresse des Beschwerdeführers im Lichte des Kriteriums Schwere des Delikts in Anbetracht der deutlich grösseren Mengen im Jahr 2021 zu relativieren. 4.9 Weitere Gesichtspunkte Soweit die Staatsanwaltschaft mit inner- und interkantonalen sowie internationalen Verknüpfungen zu Lieferanten, weiteren Zwischenhändlern und Abnehmern argumentiert und die Befürchtung vorbringt, der Beschwerdeführer könnte in Freiheit