Für den Handel mit Marihuana im Umfang von deutlich mehr als den (eingestandenen) 40 bis 100 Kilogramm ab Mai 2020 bis Januar 2021 finden sich in den Akten keine konkreten Anhaltspunkte. Bezüglich Aufklärung dieser Geschäfte zeigt die Staatsanwaltschaft abgesehen vom Rechtshilfegesuch weiter keine Untersuchungshandlungen auf, welche sie als kollusionsanfällig erachtet. Die Unklarheit über den genauen Umfang sowie die konkreten Umstände des Handels mit Marihuana im Jahr 2020 allein rechtfertigen keine Untersuchungshaft, sofern nicht auch kollusionsanfällige Ermittlungshandlungen dargelegt werden können.