8 folglich bei dieser Lieferung plangemäss nur ca. CHF 135.00 im Durchschnitt; teils wurde Ware unter dem Einkaufswert abgegeben. Der Staatsanwaltschaft gelingt es in Anbetracht dieser Aufschlüsselung nicht, die Angaben von C.________ (Gewinn von CHF 150.00 bis 200.00 pro Kilogramm) in Zweifel zu ziehen. Der Ermittlungsbedarf betreffend die eingestandenen sechs Lieferungen scheint daher eher klein.