Schliesslich stehe nach Eingang und Prüfung des polizeilichen Schlussberichts an, die Aktenordnung herzustellen, vollständige Akteneinsicht zu gewähren, die Schlusseinvernahme vorzubereiten und durchzuführen und dann die Anklageschrift zu redigieren, bevor dann die Anklage eingereicht werden könne. Es sei davon auszugehen, dass die Untersuchungshandlungen kaum vor Mitte Januar 2022 abgeschlossen werden könnten. 4.4 Begründung der Kollusionsgefahr durch das Zwangsmassnahmengericht Das Zwangsmassnahmengericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft.