_ abzuklären. Aufgrund der verwendeten Kommunikationsdienstleistung «ANOM» sei davon auszugehen, dass das Ausmass der banden- und gewerbsmässigen Begehung im vorliegenden Fall die Erkenntnisse der bisherigen Untersuchung klar übersteige. Die Punkte müssten abgeklärt werden, da es sich um entscheidende Strafzumessungskriterien handle. Die Staatsanwaltschaft verspreche sich in dieser Hinsicht insbesondere vom Rechtshilfeersuchen an die USA neue Beweismittel und Ermittlungsansätze. Vorliegend bestehe eine erhebliche Gefahr von Absprachen.