Im Weiteren habe die Staatsanwaltschaft am 12. Oktober 2021 Meldung zur Kreditkartenabrechnung des Beschwerdeführers erhalten. Daraus werde ersichtlich, dass dieser in den Jahren 2019 und 2020 auffallend viele Buchungen mit Billigfluggesellschaften vorgenommen habe, darunter auch einer spanischen. Dies sei insofern verdächtig, als dass die Lieferkette des in Frage stehenden Marihuanas nach Spanien zurückverfolgt werden könne. Die neuen Erkenntnisse erhärteten den Verdacht, dass der Beschwerdeführer bereits seit dem Jahr 2020 im Rauschgifthandel tätig sei.