Die Staatsanwaltschaft hielt ihm daraufhin insgesamt sechs Hotelaufenthalte in Spanien von Januar bis April 2021 vor, worauf er angab, dass es sich dabei um Ferienaufenthalte gehandelt habe, welche er mit dem Verkauf von Marihuana bezahlt habe (S. 14 Z. 498 ff.). Gemäss Rechtshilfeersuchen vom 31. August 2021 konnte die Kantonspolizei mittels internationaler Amtshilfe bei Europol mehrere Jabber Identifier (nachfolgend: JID) betreffend «ANOM» D.________, C.________, E.________ und dem Beschwerdeführer zuordnen. 3.3