Er sagte am 14. September 2021 weiter aus, er sei von Mitte Januar 2021 bis Mitte April 2021 in Zusammenarbeit mit einer Organisation (bzw. mit «Leuten»; Einvernahme vom 22. Juli 2021 S. 3 Z. 97 f.) an insgesamt sechs Lieferungen beteiligt gewesen (S. 8 Z. 290 ff.), nämlich jeweils brutto einmal 75 kg, einmal 110 Kilogramm, einmal 101 Kilogramm und dreimal 50 Kilogramm Marihuana (vgl. S. 17 Z. 713 ff.; die Angaben stützen sich teils auf die Notizen der Beschuldigten, welche von der Polizei sichergestellt wurden). Der Beschwerdeführer bestätigte die Aussagen von C.______