Die Staatsanwaltschaft beantragt in ihrer delegierten Stellungnahme vom 1. November 2021 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung vom 8. November 2021 (vorab per Fax) brachte die Beschwerdekammer den Parteien die Aktennotiz vom 5. November 2021 (Telefonanruf beim Bundesamt für Justiz) zur Kenntnis, worauf der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. November 2021 und die Staatsanwaltschaft am 9. November 2021 erneut Stellung nahmen. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten daraufhin auf die Einreichung von abschliessenden Bemerkungen.