1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz. Nachdem der Beschwerdeführer am 11. April 2021 festgenommen worden war, ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) am 14. April 2021 ihm gegenüber die Untersuchungshaft an (KZM 21 426) und verlängerte diese am 12. Juli 2021 um weitere drei Monate (KZM 21 779).