2 der Polizei (Personenkontrolle) verzögert und behindert. Dies selbst in Anwesenheit ihres 3-jährigen Sohns. Es besteht aufgrund der Umstände (unkooperatives Verhalten gegenüber der Polizei), die Wahrscheinlichkeit von weiteren Delikten von gewisser Schwere (insbes. Straftaten gegen die öffentliche Gewalt), für deren Aufklärung die erkennungsdienstlichen Unterlagen hilfreich sind (insbesondere Foto/Signalement für Vorhalte bzw. Fotokonfrontationen mit Geschädigten und/oder Zeugen;