Auf der Polizeiwache weigerte sich die Person weiterhin, ihren Namen bekannt zu geben. Bei der Effektenkontrolle wurde in der Handtasche eine Identitätskarte gefunden und somit konnte die Identität geklärt werden. Es handelt sich dabei um A.________, vgt. Gestützt auf die Feststellungen und Angaben der Polizei besteht der Tatverdacht der Hinderung einer Amtshandlung betreffend der Beschuldigten, zumal sie trotz mehrmaligen Aufforderungen sich nicht ausweisen und ihren Namen nicht nennen wollte. Damit wurde die Amtshandlung