1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ein Strafverfahren wegen Hinderung einer Amtshandlung, Verweigerung der Namensangabe gegenüber der Polizei etc. Am 19. Januar 2021 verfügte sie die erkennungsdienstliche Erfassung (ohne DNA) der Beschwerdeführerin. Dagegen erhob diese am 1. Februar 2021 Beschwerde mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben.