Ausserdem decken sich die im Gutachten gezogenen Schlussfolgerungen mit den übrigen Ermittlungsergebnissen, welche aus den Haftakten resp. den amtlichen Akten gewonnen werden können und welche zur selben Risikoeinschätzung führen. Der Beschwerdeführer hat ein Alkoholproblem und konsumiert regelmässig Drogen. Verschiedene Personen beschreiben ihn als aufbrausend, aggressiv, impulsiv und unberechenbar. Seine Stimmung könne plötzlich umschlagen (vgl. dazu E. 4.5 hiervor). Weiter haben Ex-Partnerinnen erlebt, wie der Beschwerdeführer in der Vergangenheit mit schwierigeren Situationen umzugehen pflegte. M.________ berichtete anlässlich ihrer Einvernahme vom 30. Dezember 2020, dass der Be-