Der Gutachter empfiehlt eine (allenfalls strafbegleitende) Massnahme (Gutachten S. 82 ff.). Zur Frage der Wahrscheinlichkeit zukünftiger strafbarer Handlungen kann dem Gutachten entnommen werden, dass aus der aktuarischen und dynamischen Risikobeurteilung ein erhöhtes Risiko resultiere, dass der Beschwerdeführer zukünftig erneut ähnliche Delikte begehen könnte (Gutachten S. 70). Personen mit psychopathischen Persönlichkeitsmerkmalen würden statistisch eine deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit zeigen, schwere Gewalttaten zu begehen (Gutachten S. 78 f., auch zum Folgenden).