Sie hätten beim Beschwerdeführer zu einer deutlichen Minderung der Frustrationstoleranz, einer Störung der Impulskontrolle und Unfähigkeit zum Bedürfnisaufschub und dies wiederum zu zahlreichen Konflikten mit Personen in seinem persönlichen Umfeld geführt. Dadurch sei es dem Beschwerdeführer u.a. nicht möglich gewesen, seinen Arbeitsplatz zu behalten und stabile persönliche Beziehungen aufzubauen (Gutachten S. 76). Aufgrund der gestellten Diagnosen ist gemäss Gutachten auch damit zu rechnen, dass der Beschwerdeführer auch künftig zu unüberlegten, z.T. aggressiven Verhaltensweisen neigen werde.