Der Beschwerdeführer wurde forensisch-psychiatrisch begutachtet. Der Gutachter diagnostizierte beim Beschwerdeführer eine Störung durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum psychotroper Substanzen, Abhängigkeitssyndrom (Alkohol, Cannabis, Kokain, Benzodiazepine und Nikotin), gegenwärtig teilweise abstinent (Alkohol, Cannabis, Kokain) in geschützter Umgebung (ICD10 F19.2) sowie eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen (ICD-10 F60.2).