Indessen kann dem Anzeigerapport dazu entnommen werden, dass die erstellte virtuelle Tatrekonstruktion ein Unfallgeschehen eindeutig ausschliessen würde. 4.7 Bezüglich der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Drohung, wonach er anlässlich des nach der Schussabgabe geführten Telefongesprächs E.________ mit der Erschiessung bedroht haben soll, ist der dringende Tatverdacht ebenfalls zu bejahen. E.________ gab gegenüber der Polizei zu Protokoll, dass der Beschwerdeführer ihm zunächst in aufgelöstem Zustand berichtet habe, «Scheisse gebaut» und seine Freundin erschossen zu haben.