Zwar ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass sich die Stimmung nach dem Weggang der Tochter resp. nach der Rückkehr des Opfers in die Wohnung wieder verbessert hat. Derzeit deuten jedoch mehr Hinweise darauf hin, dass der Streit seinen Fortgang genommen hat und die Situation eskaliert ist. Dass der Beschwerdeführer statt von «Streit» lediglich von «Meinungsverschiedenheiten» gesprochen hat, welche auch nicht eskaliert seien, ändert daran nichts.