7 schilderte F.________, wie der Beschuldigte vor ein paar Jahren (ca. 2013-2015) damit gedroht habe, ihn (den Cousin) sowie den Vater zu erschiessen (Rz. 193 ff., 214, 456). Zudem habe der Beschuldigte im Rahmen eines Videoanrufes mit F.________ wenige Tage vor der Tat eine Pistole vorgezeigt und sich damit gebrüstet (Rz. 255 ff.). Aus den Schilderungen von F.________ wird klar, dass er grosse Angst vor dem Beschuldigten hat und diesem alles zutraut (vgl. dazu namentlich Rz. 402 f.).