O.________ (Freund des Beschuldigten) erzählte anlässlich seiner Einvernahme, dass der Beschuldigte ihn unmittelbar nach der Tat via «Facetime» angerufen habe. Der Beschuldigte habe ihm mitgeteilt, dass er soeben seine Freundin (D.________) erschossen habe. Während des Telefonats habe er (O.________) gesehen, dass der Beschuldigte eine Waffe in der Hand hielt (vgl. zum Ganzen: EV O.________ vom 26.12.2020). F.________ (Cousin des Beschuldigten, vgl. EV-Protokoll F.________ vom 17.03.2021) […] beschrieb den Beschuldigten als aufbrausend, aggressiv und unberechenbar (Rz. 40, 53, 222). Weiter