Vereinzelte Aussagen wurden von der Staatsanwaltschaft in ihren Haftverlängerungsanträgen vom 17. März 2021 (Akten KZM 21 327) und 17. September 2021 (Akten KZM 21 1075) wie folgt wiedergegeben: E.________ (Vermieter des Beschuldigten) führte anlässlich seiner Befragung aus, dass der Beschuldigte ihn nach der Tat (25.12.2020, ca. 14:20 Uhr) angerufen und ausgeführt habe, soeben seine Freundin erschossen zu haben. Dabei habe der Beschuldigte ihm eröffnet, dass er (E.________) der nächste sei, welchen er erschiessen werde, da er ein Betrüger sei, was ihn (E.________) angesichts der Tatsache, dass der Beschuldigte soeben seine Freundin erschossen