Weiter befinden sich zahlreiche Einvernahmeprotokolle von Drittpersonen in den Akten. Vereinzelte Aussagen wurden von der Staatsanwaltschaft in ihren Haftverlängerungsanträgen vom 17. März 2021 (Akten KZM 21 327) und 17. September 2021 (Akten KZM 21 1075) wie folgt wiedergegeben: E.________ (Vermieter des Beschuldigten) führte anlässlich seiner Befragung aus, dass der Beschuldigte ihn nach der Tat (25.12.2020, ca. 14:20 Uhr) angerufen und ausgeführt habe, soeben seine Freundin erschossen zu haben.