das Gefühl gehabt, dass seine Ex-Partnerin Angst habe und nicht nach Hause gehen wolle. Sie habe am Telefon geweint, was nicht «normal» sei (Einvernahmeprotokoll von I.________ vom 26. Dezember 2020, Z. 78 ff.). Ferner lässt sich den Akten ein Wahrnehmungsbericht der Kantonspolizei Bern betreffend Transport des Beschwerdeführers vom 25. Dezember 2020 entnehmen (verfasst am 26. Dezember 2020, im Berichtsrapport vom 4. Februar 2021). Anlässlich dieses Transports soll der Beschwerdeführer trotz Hinweises seitens der Polizei, wonach die Beamten keine Fragen beantworten würden und er nichts er-