_ vom 26. Dezember 2020, Z. 343 ff.). Bei der Verabschiedung am Bahnhof habe sie ihrer Mutter gesagt, sie solle auf sich aufpassen, worauf ihre Mutter erwidert habe, dass sie nicht glaube, dass ihr etwas passieren werde, weil er sie zu fest liebe (Einvernahmeprotokoll G.________ vom 26. Dezember 2020, Z. 71 ff.). Aktenkundig ist weiter, dass der Beschwerdeführer am 25. Dezember 2020 den Vater von G.________ und Ex-Partner des Opfers (I.________) angerufen und zur Herausgabe der «Kohle» aufgefordert haben soll, mit der Androhung, dass er (der Beschwerdeführer) ansonsten nach J.________ (Ort) kommen werde.