_ vom 26. Dezember 2020, Z. 123 ff.). Als sie (G.________) von ihrer Mutter am späteren Vormittag des 25. Dezember 2020 an den Bahnhof begleitet worden sei, habe sie von ihr erfahren, dass der Beschwerdeführer während des Streits zu ihr gesagt habe, falls er das Geld nicht erhalte, «wir dafür den Kopf hinhalten» müssten (Einvernahmeprotokoll G.________ vom 26. Dezember 2020, Z. 219 f.). Auch habe die Mutter zu ihr gesagt, dass sie nicht mehr nach Hause gehen wolle, jedoch nicht wisse, wohin sie sonst gehen könnte (Einvernahmeprotokoll G.________ vom 26. Dezember 2020, Z. 343 ff.