Sie habe gehört, wie der Beschwerdeführer eine Waffe geladen habe. Als sie (G.________) zur Mutter in die Küche gegangen sei, habe sie gesehen, wie der Beschwerdeführer hinter ihrer Mutter gestanden sei, seinen rechten Arm um sie gelegt und ihr etwas gesagt habe; was, wisse sie nicht. Sie habe jedoch bemerkt, dass ihre Mutter Angst gehabt habe. Als der Beschwerdeführer sie dann bemerkt habe, habe er seinen Arm zurückgenommen und die Waffe bei seinem Bauch deponiert. Sie habe den Pistolengriff in seiner Hand gesehen. Später sei die Mutter in ihr Zimmer gekommen und sie (G.________) habe sie gefragt, «gäu, är het di mitere Waffe bedroht?».