5 Die Tochter des Opfers, G.________, gab sowohl anlässlich der Überbringung der Todesnachricht am 25. Dezember 2020 spontan wie auch anlässlich ihrer späteren Einvernahmen (26. Dezember 2020 und 20. Mai 2021) an, dass es in letzter Zeit wiederholt zu Streitereien zwischen dem Beschwerdeführer und ihrer Mutter gekommen sei, so auch am Morgen des 25. Dezember 2020, wobei es um angeblich abhandengekommene CHF 1'400.00 gegangen sei. Sie habe gehört, wie der Beschwerdeführer eine Waffe geladen habe.