Zur Tat selber konnte der Beschwerdeführer keine konkreten Fragen beantworten. An weiteren Einvernahmen vom 3. Februar 2021 und 10. März 2021 vermochte er sich an keine Details mehr zu erinnern resp. konnte keine Detailfragen bezüglich Schussabgabe beantworten. Hinsichtlich der angeblich gestohlenen CHF 1'400.00 gab er an, dass es sich hierbei um Erlös aus dem Veloverkauf gehandelt hätte.