Anlässlich seiner Einvernahmen vom 25. und 26. Dezember 2020 gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass er und seine Freundin am 25. Dezember 2020 noch «Diskussionen» wegen der Tochter seiner Freundin gehabt hätten. Nachdem diese dann zu ihrem Vater gegangen sei, hätten sie «gespässelt» und gelacht. Während des «Blödelns» habe sich ein Schuss aus der Waffe, die er in den Händen gehalten habe, gelöst. Er habe nicht gewusst, dass sich eine Kugel in der Waffe befunden habe. Er sei im Korridor beim Eingang zur Küche gestanden. Als Grund für den Waffenbesitz gab er an, dass sie von gewissen Leuten bedroht würden.