Unbestritten ist weiter, dass der Beschwerdeführer regelmässig viel Alkohol und Cannabis konsumiert hat. Die forensisch-toxikologische Alkoholbestimmung ergab bei ihm für den Tatzeitpunkt einen Minimalwert von 2.33 Gewichtspromille und einen Maximalwert von 3.32 Gewichtspromille. Weiter wurde der Beschwerdeführer positiv auf Cannabis getestet. Anlässlich seiner Einvernahmen vom 25. und 26. Dezember 2020 gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass er und seine Freundin am 25. Dezember 2020 noch «Diskussionen» wegen der Tochter seiner Freundin gehabt hätten.