Um 17.00 Uhr meldeten die Ärzte des Inselspitals, dass das Opfer seinen Verletzungen erlegen sei. Dem rechtsmedizinischen Gutachten vom 16. Juli 2021 samt Ergänzungsgutachten kann entnommen werden, dass der Abstand zwischen der Waffenmündung und dem Einschuss im Kopf des Opfers (Schussentfernung) wahrscheinlich mehr als 20 cm, jedoch weniger als 60 cm betragen hat (sog. Nahschuss). Unbestritten ist weiter, dass der Beschwerdeführer regelmässig viel Alkohol und Cannabis konsumiert hat.