Kurze Zeit später (14.25 Uhr) meldete sich E.________ ebenfalls bei der Polizei und teilte mit, dass er vom Beschwerdeführer über den Vorfall informiert worden sei. Währenddessen begaben sich Einsatzkräfte der Kantonspolizei Bern an das Domizil des Opfers. Um 14.41 Uhr konnte via Drittpersonen, insbesondere eines ehemaligen Freundes des Beschwerdeführers, welcher via Facetime mit diesem verbunden gewesen war, Letzterer überredet werden, das Haus zu verlassen und sich der Polizei zu stellen.